Der ASV Kirchdorf / Iller e.V. wurde 1974 durch eine kleine Interessengemeinschaft von naturbegeisterten Anglern gegründet.
Heute haben wir 108 Mitglieder und betreiben unser Hobby an drei Baggerseen - und einem Teilstück der Iller.
Das waidgerechte Angeln, die Hege und Pflege unserer Seen und der Iller, sowie der Natur- und Artenschutz, sind uns ein wichtiges Anliegen.
Aus diesem Grunde und auch aus unserer sozialen Verantwortung heraus wird in unserem Verein auf die Ausbildung und Betreuung der Jungfischer sehr viel Wert gelegt.
„Unsere Natur bewahren und diese Werte weitergeben.“
Die gesetzlichen Bestimmungen für unsere Gewässer
01 Iller
Es darf mit
maximal zwei Handangeln geangelt werden
Die Benutzung eines Ruderbootes ohne Motorantrieb ist gestattet
Das Befahren der Iller mit dem Boot erfolgt auf eigene Gefahr
Der Mindestabstand zu den Wehren und anderen Anglern beträgt 50 Meter
Vom Heimertinger Wehr darf nur
mit ”Brückenkescher“
geangelt werden
Es gibt keine Liegeplätze
02 Poppeler
Es darf mit maximal zwei Handangeln
geangelt werden
Die Benutzung eines Bootes ist nicht gestattet
Benutzung eines RC-Futterbootes ist gestattet, sofern auf andere Angler Rücksicht genommen wird
Elektronische Geräte (z.B. Echolot, Drohne, ...) zur Fischortung sind nicht gestattet
Das befahren des Ufergeländes mit Pkw ist rund um den See nicht gestattet
03 Realsee
Es darf mit maximal zwei Handangeln
geangelt werden
Die Benutzung eines Bootes ist nicht gestattet
Benutzung eines RC-Futterbootes ist gestattet, sofern auf andere Angler Rücksicht genommen wird
Elektronische Geräte (z.B. Echolot, Drohne, ...) zur Fischortung sind nicht gestattet
04 Grube
Es darf mit maximal zwei Handangeln
geangelt werden
Die Benutzung eines Bootes ist nicht gestattet
Benutzung eines RC-Futterbootes ist gestattet, sofern auf andere Angler Rücksicht genommen wird
Elektronische Geräte (z.B. Echolot, Drohne, ...) zur Fischortung sind nicht gestattet
Signalkrebse an der Iller angeln.
Wie in vielen deutschen Gewässern ist auch bei uns in der Iller der amerikanische Signalkrebs auf dem Vormarsch und gefährdet durch seine explosionsartige Vermehrung die Fischbrut sowie die einheimischen Krebsarten. Darum versuchen wir als Verein mit unseren Mitteln die Ausbreitung des Eindringlings so gering als möglich zu halten und freuen uns über jeden, der dabei mithelfen möchte.
- Fanggerät: Krebsteller, Senke, Futtersack - keine Reusen!
- Krebse haben kein Mindestmaß und keine Schonzeit.
- Benutzung der Fanggeräte vom ASV Kirchdorf/Iller nur in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes

Fanglisten
- Die ausgefüllten Fanglisten, sind bei der Ausgabe der neuen Jahreskarten im Januar des nächsten Jahres abzugeben.
- Bei Nichtabgabe wird eine Mahngebühr von 26 €
vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
- Diese Forderung entbindet nicht von der Vorlegung der Fanglisten.
- Signalkrebse müssen ebenfalls in die Fangliste eingetragen werden.
- Fanglisten sind sofort nach der Anlandung bzw. Entnahme von Fischen auszufüllen.
- Die Entnahme von Fischen und Krebsen ist nur zum Eigenverbrauch gestattet. Eine Veräußerung gegen Entgelt ist untersagt.